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   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2013 - L 9 AL 67/12   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2013 - L 9 AL 67/12 (https://dejure.org/2013,1786)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.01.2013 - L 9 AL 67/12 (https://dejure.org/2013,1786)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Januar 2013 - L 9 AL 67/12 (https://dejure.org/2013,1786)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 394 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 22/06 R

    Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer - Hinweispflicht der BA - Zulassung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2013 - L 9 AL 67/12
    Im Falle der Entgeltsicherung für Arbeitnehmer ist leistungsbegründendes Ereignis in diesem Sinne die Aufnahme der Beschäftigung bzw. der Beginn des Arbeitsverhältnisses (vgl. hierzu und zum Vorstehenden BSG, Urt. v. 08.02.2007 - B 7a AL 22/06 R -, juris Rn. 12), so dass die Antragstellung an sich vor dem 26.04.2010 hätte erfolgen müssen und am 25.02.2011 verspätet war.

    Die rechtlichen Zusammenhänge im Hinblick auf die Auswirkungen eines Lohnsteuerwechsels auf die Höhe des Arbeitslosengeldes sind kompliziert, wohingegen in Ansehung der Leistungen der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer anlässlich der Arbeitslosmeldung ein allgemeiner Hinweis auf die Rechtslage genügt (vgl. BSG, Urt. v. 08.02.2007 - B 7a AL 22/06 R -, juris Rn. 20 a.E.).

  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2013 - L 9 AL 67/12
    Soweit das BSG im Hinblick auf die Gefahren des Lohnsteuerwechsels im Zusammenhang mit der Bewilligung von Arbeitslosengeld einen gesonderten Hinweis außerhalb des Merkblattes für notwendig gehalten hat (vgl. BSG, Urt. v. 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R -, juris Rn. 34 f.), ist dies auf die Leistungen der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer nicht übertragbar.

    Die besonderen Beratungspflichten in Bezug auf einen Lohnsteuerwechsel hat das BSG darüber hinaus ausdrücklich mit den besonderen verfassungsrechtlichen Implikationen begründet und betont, das Merkblatt der Beklagten stelle keinesfalls generell ein untaugliches Mittel der Aufklärung und Beratung der Versicherten dar (vgl. BSG, Urt. v. 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R -, juris Rn. 34).

  • BSG, 06.12.2012 - B 11 AL 15/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2013 - L 9 AL 67/12
    Wenn die Eingliederungsvereinbarung als zweiseitige Regelung und auf die individuellen Vermittlungsbedürfnisse des Arbeitslosen zugeschnittener öffentlich-rechtlicher Vertrag (vgl. insoweit BSG, Urt. v. 06.12.2012 - B 11 AL 15/11 R -, gegenwärtig nur als Terminmitteilung vorliegend) einen Sinn machen soll, muss das Ermessen der Beklagten insoweit gebunden sein, als die für den konkreten Arbeitslosen besonders geeigneten Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung aufgenommen werden.
  • LSG Hessen, 13.04.2011 - L 9 AL 3/09

    Erstattung von Arbeitslosengeld bei mehr als kurzzeitiger Beschäftigung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2013 - L 9 AL 67/12
    Die vollständige Lektüre des Merkblatts ist jedem Arbeitslosen zuzumuten und wird grundsätzlich auch, insbesondere wenn es um den Wegfall der Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geht, vorausgesetzt (vgl. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20.05.2010 - L 1 AL 2/10 B -, juris Rn. 9; Hessisches LSG, Hessisches LSG, Urt. v. 13.04.2011 - L 9 AL 3/09 -, juris Rn. 22 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2010 - L 1 AL 2/10

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2013 - L 9 AL 67/12
    Die vollständige Lektüre des Merkblatts ist jedem Arbeitslosen zuzumuten und wird grundsätzlich auch, insbesondere wenn es um den Wegfall der Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geht, vorausgesetzt (vgl. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20.05.2010 - L 1 AL 2/10 B -, juris Rn. 9; Hessisches LSG, Hessisches LSG, Urt. v. 13.04.2011 - L 9 AL 3/09 -, juris Rn. 22 f.).
  • SG Karlsruhe, 02.01.2014 - S 15 AL 2438/13

    Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer - Zulassung der verspäteten

    Leistungsbegründendes Ereignis ist die Aufnahme der Beschäftigung (BSG, Urteil vom 8. Februar 2007 - B 7a AL 22/06 R, juris, Rn. 12; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Januar 2013 - L 9 AL 67/12, juris, Rn. 46), hier zum 15. Februar 2010.

    Eine derartige Verpflichtung zur "Spontanberatung" trifft den Versicherungsträger insbesondere im Rahmen eines Sozialrechtsverhältnisses; ein solches Sozialrechtsverhältnis entsteht bereits durch die Arbeitslosmeldung bzw. die Antragstellung bei der Agentur für Arbeit und ist in jedem Stadium des Verwaltungsverfahrens zu beachten (BSG, Urteil vom 8. Februar 2007 - B 7a AL 22/06 R, juris, Rn. 17; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Januar 2013 - L 9 AL 67/12, juris, Rn. 48).

    Denn jedenfalls wäre die Beklagte einer solchen Beratungspflicht durch Aushändigung des Merkblattes für Arbeitslose "Ihre Rechte, Ihre Pflichten" hinreichend nachgekommen (für grundsätzlich ausreichende Beratung durch Übergabe des Merkblattes auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Januar 2013 - L 9 AL 67/12, juris, Rn. 50; SG Dresden, Urteil vom 25. September 2008 - S 35 AL 311/06, juris, Rn. 28; offen gelassen von BSG, Urteil vom 8. Februar 2007 - B 7a AL 22/06 R, juris, Rn. 20; a. A. R. Becker , in: Eicher/Schlegel [Hrsg.], SGB III, § 421j Rn. 95 [Mai 2009]; ders. , in: Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu [Hrsg.], SGB III, 5. Aufl. 2013, § 417 Rn. 77).

    Es ist die Obliegenheit des Bürgers, sich anhand des ausgehändigten Merkblattes zu informieren (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Januar 2013 - L 9 AL 67/12, juris, Rn. 50; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Juni 2013 - L 3 AL 1677/11, juris, Rn. 30).

    Zumal wenn er - wie im Fall des Klägers - bestätigt, von dem Inhalt des Merkblattes Kenntnis genommen zu haben, muss er sich hieran festhalten lassen (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Januar 2013 - L 9 AL 67/12, juris, Rn. 50).

    Soweit das Bundessozialgericht im Hinblick auf die Gefahren des Lohnsteuerwechsels im Zusammenhang mit der Bewilligung von Arbeitslosengeld einen gesonderten Hinweis außerhalb des Merkblattes für notwendig gehalten hat (BSG, Urteil vom 1. April 2004 - B 7 AL 52/03 R, juris, Rn. 34 f.), ist dies auf die Leistungen der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer nicht übertragbar (zutreffend LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Januar 2013 - L 9 AL 67/12, juris, Rn 51; a. A. R. Becker , in: Eicher/Schlegel [Hrsg.], SGB III, § 421j Rn. 95 [Mai 2009]; ders. , in: Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu [Hrsg.], SGB III, 5. Aufl. 2013, § 417 Rn. 77).

    Die rechtlichen Zusammenhänge im Hinblick auf die Auswirkungen eines Lohnsteuerwechsels auf die Höhe des Arbeitslosengeldes sind kompliziert, wohingegen in Ansehung der Leistungen der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer anlässlich der Arbeitslosmeldung ein allgemeiner Hinweis auf die Rechtslage genügt (vgl. BSG, Urteil vom 8. Februar 2007 - B 7a AL 22/06 R, juris, Rn. 20 a. E.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Januar 2013 - L 9 AL 67/12, juris, Rn 51).

    Bei der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer spielen demgegenüber verfassungsrechtliche Erwägungen keine Rolle (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Januar 2013 - L 9 AL 67/12, juris, Rn 51).

    Dieses lediglich richterrechtlich entwickelte Institut (vgl. dazu etwa BSG, Urteil vom 30. März 1995 - 7 RAr 22/94, juris, Rn. 34 ff.) ist neben der Härtefallregelung des § 324 Abs. 1 Satz 2 SGB III nicht anwendbar (vgl. BSG, Urteil vom 8. Februar 2007 - B 7a AL 22/06 R, juris, Rn. 13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Januar 2013 - L 9 AL 67/12, juris, Rn. 47; Bayerisches LSG, Urteil vom 8. März 2012 - L 10 AL 137/10, juris, Rn. 38; SG Dresden, Urteil vom 25. September 2008 - S 35 AL 311/06, juris, Rn. 24; Hassel , in: Brand [Hrsg.], SGB III, 6. Aufl. 2012, § 324 Rn. 9).

    Abgesehen davon, dass der Kläger die Jahresfrist des § 27 Abs. 3 SGB X nicht eingehalten hat und dies nicht auf einem Fall höherer Gewalt (zum Begriff vgl. Franz , in: jurisPK-SGB X, 2013, § 27 Rn. 46 m.w.N.) resultiert, ist § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB X aber im Anwendungsbereich des § 324 Abs. 1 SGB III ohnehin nicht anwendbar, sondern wird ebenso wie der sozialrechtliche Herstellungsanspruch durch § 324 Abs. 1 Satz 2 SGB III verdrängt (BSG, Urteil vom 8. Februar 2007 - B 7a AL 22/06 R, juris, Rn. 13 m.w.N.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Januar 2013 - L 9 AL 67/12, juris, Rn. 47).

  • LSG Sachsen, 20.06.2013 - L 3 AL 157/11

    Gewährung einer Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer; Zulassung eines

    Da die Beklagte grundsätzlich verpflichtet ist, einen über 50-jährigen Arbeitslosen bei der Arbeitslosmeldung auf das Förderinstrument der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer hinzuweisen, hätte dies zur Folge, dass bei Unterbleiben eines entsprechenden Hinweises eine verspätete, nach Aufnahme eines neuen Beschäftigungsverhältnisses erfolgte Antragstellung auf Entgeltsicherung grundsätzlich zuzulassen wäre (vgl. BSG, Urteil vom 8. Februar 2007 - B 7a AL 22/06 R - SozR 4-4300 § 324 Nr. 3 = JURIS-Dokument Rdnr. 13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Januar 2013 - L 9 AL 67/12 - JURIS-Dokument Rdnr. 47).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2017 - L 11 AL 57/14
    Ihren Pflichten insoweit ist die Beklagte damit hinreichend dadurch nachgekommen, dass sie auf diese Leistungen und die Notwendigkeit, diese vor Aufnahme der Beschäftigung zu beantragen, im Merkblatt 1 für Arbeitslose hingewiesen und dem Kläger dieses Merkblatt ausgehändigt hat (so auch: LSG Nordrhein-Westfahlen, Urteil vom 17. Januar 2013 - L 9 AL 67/12 -, Rdnr. 50, m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2016 - L 7 AL 82/15
    aa) Dabei kann der Senat offenlassen, ob der sozialrechtliche Herstellungsanspruch überhaupt neben § 324 Abs. 1 Satz 2 SGB III anwendbar ist (in diesem Sinne wohl BSG, Urteil vom 8. Februar 2007 - B 7a AL 22/06 R -, BSGE 98, 108 = SozR 4-4300 § 324 Nr. 3, Rn. 13; a.A. LSG Nordrhein-Westfalen v. 17.01.2013 - L 9 AL 67/12 - juris Rn. 47).
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